Das Finanzministerium, die staatliche Steuerverwaltung und das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie haben die „Mitteilung des Finanzministeriums, der staatlichen Steuerverwaltung und des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie über die Politik bezüglich der Befreiung von der Kfz-Kaufsteuer“ herausgegeben für Nichttransportfahrzeuge für Sondereinsätze mit fester Installation“ (Nr. 35 von 2020) und die „Bekanntmachung der staatlichen Steuerverwaltung und des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie über die Verwaltung der Kfz-Kaufsteuerbefreiung für Nichttransportfahrzeuge für Spezialeinsätze“. mit festen Anlagen“ (Nr. 20 von 2020), wodurch der Verwaltungsmechanismus der Vorzugspolicen für die Kfz-Kaufsteuer für besondere Zwecke weiter optimiert wird.
Komfort- und Vorzugsregelungen für Kunden beim Kauf neuer Energie-Sanitärfahrzeuge:
01 Einfachere Verarbeitung
Das Steuerbefreiungsverfahren wurde von einer Prüfung durch die Steuerbehörden auf eine Übergabe an professionelle Institutionen zur Prüfung umgestellt. Anstatt sich zum Vergleich auf den „Katalog der Steuerbefreiungen“ zu verlassen, werden die Steuervorteile nun automatisch auf der Grundlage des „Katalogs der von der Kfz-Kaufsteuer befreiten Sondereinsatzfahrzeuge ohne Transportzwecke mit festen Anlagen“ (im Folgenden „Katalog“ genannt) in Anspruch genommen ).
Der „Katalog“ enthält die „Liste der Fahrzeugnamen zur Aufnahme in den Katalog der von der Kfz-Kaufsteuer befreiten Nichttransportfahrzeuge für Sondereinsätze“ (im Folgenden als „Liste“ bezeichnet). Für in der „Liste“ aufgeführte Spezialfahrzeuge müssen Antragsteller die Aufnahme in den „Katalog“ nicht mehr separat beantragen, sondern können beim Hochladen der elektronischen Fahrzeuginformationen direkt den Steuerbefreiungsstatus angeben.
Hinweis: Die Fahrzeugnamen in der „Liste“ können um entsprechende Namen für Fahrzeuge mit neuer Energie erweitert werden, z. B. „rein elektrisches multifunktionales Staubbekämpfungsfahrzeug“. Die erste Spalte (壹) in der folgenden Tabelle stellt die neuen Energiefahrzeugmodelle dar, die in der Automobilproduktion zum Einsatz kommen.
Nicht für den Transport vorgesehene Spezialfahrzeuge mit festen Anlagen, die nicht in der „Liste“ aufgeführt sind, wie z. B. Reinigungs- und Sprinklerfahrzeuge, müssen im System des Ministeriums für Industrie und Information das Fenster „Befreiung von Sondereinsatzfahrzeugen von der Kaufsteuer“ durchlaufen Technologie zur Abgabe des Kaufsteuerberichts.
02 Reduzierung der Kosten beim Autokauf
Die „Liste“ umfasst verschiedene Spezialfahrzeuge der Automobilindustrie, wie z. B. multifunktionale Staubunterdrückungsfahrzeuge, Spritzstaubunterdrückungsfahrzeuge, Reinigungs- und Saugfahrzeuge, Abwasserbehandlungsfahrzeuge, Vakuumsaugfahrzeuge, Abfallsaugfahrzeuge, Fäkaliensaugfahrzeuge, Abfallreinigungsfahrzeuge , Sprinklerwagen, Wasch- und Kehrfahrzeuge, Reinigungsfahrzeuge, Straßenkehrmaschinen und Grünspritzfahrzeuge. Gemäß den Vorschriften müssen Antragsteller für in der „Liste“ aufgeführte Spezialfahrzeuge nach deren Veröffentlichung nicht mehr wiederholt die Aufnahme in den „Katalog“ beantragen, sondern können beim Hochladen elektronischer Fahrzeuginformationen direkt den Steuerbefreiungsstatus angeben.
Steuerpflichtige können die Steuerbefreiung bei den zuständigen Steuerbehörden auf der Grundlage der elektronischen Fahrzeuginformationen, einschließlich des Steuerbefreiungskennzeichens, und relevanter Dokumente beantragen.
Der Betrag der zu zahlenden Fahrzeugkaufsteuer wird wie folgt berechnet: (Preis auf der Rechnung bei Registrierung) Preis ÷ 1,13 × 10 %. Nach der Steuerbefreiung können Kunden durch entsprechende Richtlinien die Kosten für den Fahrzeugkauf senken und Unternehmen entlasten.
Umgang mit der Steuerbefreiung für Spezialfahrzeuge, die bereits vor der Veröffentlichung des „Katalogs“ verkauft wurden Antragsteller können den Steuerbefreiungsstatus in den elektronischen Informationen der verkauften Fahrzeuge angeben, nachdem ihre Modelle in den „Katalog“ aufgenommen wurden, und dann erneut Laden Sie die Informationen hoch. Steuerpflichtige können die Steuerbefreiung bei den zuständigen Finanzbehörden auf der Grundlage des Steuerbefreiungskennzeichens und anderer für die Kfz-Kaufsteuererklärung erforderlicher Unterlagen beantragen.
Was sollten Steuerzahler tun, wenn Spezialfahrzeuge bereits die Kfz-Kaufsteuer entrichtet haben und nachträglich in den „Katalog“ aufgenommen werden? Antragsteller können den Steuerbefreiungsstatus in den elektronischen Informationen der verkauften Fahrzeuge angeben, nachdem ihre Modelle in den „Katalog“ aufgenommen wurden, und die Informationen dann erneut hochladen. Steuerpflichtige können bei den zuständigen Steuerbehörden auf der Grundlage des Steuerbefreiungskennzeichens und anderer für die Kfz-Kaufsteuererklärung erforderlicher Unterlagen eine Steuerrückerstattung beantragen, wobei die Steuerbehörden den Steuerpflichtigen die bereits gezahlte Steuer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurückerstatten.
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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 29. Februar 2024