Das Finanzministerium, die staatliche Steuerverwaltung und das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie haben die „Bekanntmachung des Finanzministeriums, der staatlichen Steuerverwaltung und des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie zur Politik bezüglich der Befreiung von der Fahrzeugkaufsteuer für nicht zum Transport bestimmte Spezialfahrzeuge mit festen Installationen“ (Nr. 35 von 2020) und die „Bekanntmachung der staatlichen Steuerverwaltung und des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie zur Verwaltung der Befreiung von der Fahrzeugkaufsteuer für nicht zum Transport bestimmte Spezialfahrzeuge mit festen Installationen“ (Nr. 20 von 2020) herausgegeben und optimieren damit den Verwaltungsmechanismus der Vorzugspolitiken für die Steuer auf den Fahrzeugkauf für Spezialfahrzeuge weiter.
Komfort und Vorzugskonditionen für Kunden, die neue Energie-Sanitärfahrzeuge kaufen:
01 Einfachere Verarbeitung
Der Prozess der Steuerbefreiung wurde von der Prüfung durch die Steuerbehörden auf professionelle Institutionen umgestellt. Anstatt sich zum Vergleich auf den „Steuerbefreiungskatalog“ zu verlassen, werden die Steuervorteile nun automatisch auf Grundlage des „Katalogs der von der Kfz-Kaufsteuer befreiten Spezialfahrzeuge mit festen Einbauten“ (im Folgenden „Katalog“) in Anspruch genommen.
Der „Katalog“ enthält die „Liste der Fahrzeugnamen zur Aufnahme in den Katalog der von der Kfz-Kaufsteuer befreiten Spezialfahrzeuge für den Nichttransport“ (nachfolgend „Liste“ genannt). Für in der „Liste“ aufgeführte Spezialfahrzeuge müssen Antragsteller die Aufnahme in den „Katalog“ nicht mehr separat beantragen, sondern können den Steuerbefreiungsstatus direkt beim Hochladen der elektronischen Fahrzeuginformationen angeben.
Hinweis: Die Fahrzeugnamen in der „Liste“ können um entsprechende Namen für Fahrzeuge mit neuer Energie erweitert werden, z. B. „rein elektrisches multifunktionales Staubunterdrückungsfahrzeug“. Die erste Spalte (壹) in der folgenden Tabelle stellt die Modelle der Fahrzeuge mit neuer Energie dar, die in der Automobilproduktion zum Einsatz kommen.
Nicht für den Transport bestimmte Spezialfahrzeuge mit festen Installationen, die nicht in der „Liste“ aufgeführt sind, wie etwa Reinigungs- und Sprinklerfahrzeuge, müssen das Fenster zur Erklärung der Befreiung von der Kaufsteuer für Spezialfahrzeuge im System des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie durchlaufen, um den Kaufsteuerbericht einzureichen.
02 Kostensenkung beim Autokauf
Die „Liste“ umfasst verschiedene Spezialfahrzeuge der Automobilindustrie, wie z. B. multifunktionale Staubbindefahrzeuge, Sprühstaubbindefahrzeuge, Reinigungs- und Saugfahrzeuge, Abwasserbehandlungsfahrzeuge, Vakuumsaugfahrzeuge, Müllsaugfahrzeuge, Fäkaliensaugfahrzeuge, Abfallreinigungsfahrzeuge, Sprinklerfahrzeuge, Wasch- und Kehrfahrzeuge, Reinigungsfahrzeuge, Straßenkehrmaschinen und Grünspritzfahrzeuge. Gemäß den Vorschriften müssen Antragsteller für in der „Liste“ aufgeführte Spezialfahrzeuge nach der Veröffentlichung der „Liste“ nicht mehr erneut die Aufnahme in den „Katalog“ beantragen, sondern können den Steuerbefreiungsstatus direkt beim Hochladen der elektronischen Fahrzeuginformationen angeben.
Steuerpflichtige können auf Grundlage der elektronischen Fahrzeuginformationen, einschließlich des Steuerbefreiungskennzeichens, und entsprechender Unterlagen eine Steuerbefreiung bei der zuständigen Steuerbehörde beantragen.
Der zu zahlende Betrag der Kfz-Kaufsteuer wird wie folgt berechnet: (Preis auf der Rechnung bei der Zulassung) Preis ÷ 1,13 × 10 %. Nach der Steuerbefreiung können Kunden die Kosten für den Fahrzeugkauf senken und die Belastung der Unternehmen auf der Grundlage der entsprechenden Richtlinien verringern.
So handhaben Sie die Steuerbefreiung für Spezialfahrzeuge, die bereits vor Veröffentlichung des „Katalogs“ verkauft wurden: Antragsteller können den Steuerbefreiungsstatus in den elektronischen Informationen der verkauften Fahrzeuge angeben, nachdem ihre Modelle in den „Katalog“ aufgenommen wurden, und die Informationen anschließend erneut hochladen. Steuerzahler können bei der zuständigen Steuerbehörde auf Grundlage des Steuerbefreiungskennzeichens und anderer für die Steuererklärung beim Fahrzeugkauf erforderlicher Dokumente eine Steuerbefreiung beantragen.
Was sollten Steuerzahler tun, wenn für Spezialfahrzeuge bereits die Kfz-Steuer entrichtet wurde und diese nachträglich in den „Katalog“ aufgenommen werden? Antragsteller können den Steuerbefreiungsstatus in den elektronischen Informationen der verkauften Fahrzeuge angeben, nachdem ihre Modelle in den „Katalog“ aufgenommen wurden, und die Informationen anschließend erneut hochladen. Steuerzahler können auf Grundlage des Steuerbefreiungskennzeichens und anderer für die Kfz-Steuererklärung erforderlicher Dokumente eine Steuerrückerstattung bei der zuständigen Steuerbehörde beantragen. Die Steuerbehörde erstattet den Steuerzahlern die bereits gezahlte Steuer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurück.
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Veröffentlichungszeit: 29. Februar 2024